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   BGH, 16.06.1965 - IV ZR 177/64   

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https://dejure.org/1965,4478
BGH, 16.06.1965 - IV ZR 177/64 (https://dejure.org/1965,4478)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1965 - IV ZR 177/64 (https://dejure.org/1965,4478)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1965 - IV ZR 177/64 (https://dejure.org/1965,4478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen durch Verdrängung aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit - Aufgabe eines Warenhauses in Siebenbürgen auf Veranlassung von Funktionären der rumänischen Eisernen Garde - Gewaltmaßnahmen dem rumänischen Staat ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1965 - IV ZB 268/64

    Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen auf Grund antijüdischer

    Auszug aus BGH, 16.06.1965 - IV ZR 177/64
    Sie berücksichtigt jedoch nicht, daß es auf die jeweiligen für den betreffenden Staat geltenden besonderen Verhältnisse ankommt, und daß deren Würdigung dem Gericht der Tatsacheninstanz obliegt (Beschluß des Senats vom 28. April 1965 - IV ZB 268/64 -).
  • BGH, 27.01.1965 - IV ZR 62/64

    Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen - Entlassung eines

    Auszug aus BGH, 16.06.1965 - IV ZR 177/64
    Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung eine drohende nationalsozialistische Verfolgung, die den davon Bedrohten dazu bestimmte, seine Heimat zu verlassen und auszuwandern, regelmäßig nur dann als geeignet angesehen, Entschädigungsansprüche zu begründen, wenn mit solchen Maßnahmen in nächster Zukunft gerechnet werden mußte (Urteile RzW 1959, 134 Nr. 37, 252 Nr. 9, 458 Nr. 11, 1960, 502 Nr. 13, 1963, 358 Nr. 9; ferner Urteil vom 27. Januar 1965 - IV ZR 62/64 -).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86

    Vertreibung - Vertriebenenstatus - Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

    Soweit sich die Revision in diesem Zusammenhang auf eine Verfolgung von Juden durch den polnischen Staat beruft, ist dies aus Rechtsgründen unerheblich, weil dergleichen allein in den Verantwortungsbereich des polnischen Staates fallen würde (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1965 - IV ZR 177/64 - RzW 1965, 511 sowie Urteil vom 21. Dezember 1962 - IV ZR 169/62 - RzW 1963, 219).
  • BGH, 15.11.1967 - IV ZR 198/66

    Rechtsmittel

    Die Feststellung des Berufungsgerichts über die Unabhängigkeit Rumäniens, auch hinsichtlich der wiederbesetzten Nordbukowina, ist irrtumsfrei getroffen und entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. Dezember 1964, IV ZR 9/64, RzW 1965, 220 Nr. 15; Urteil vom 16. Juni 1965, IV ZR 177/64, RzW 1965, 511 Nr. 15).
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